Die Hundesteuer in Deutschland - Alles was du wissen musst!
Die Freude ist groß, wenn ein neuer vierbeiniger Freund in die Familie kommt. Von kuscheligen Hundebetten bis zu leckerem Futter, es gibt viel zu organisieren, um dem neuen Familienmitglied ein liebevolles Zuhause zu bieten. Doch neben all den Vorbereitungen und der Aufregung gibt es eine Sache, die oft übersehen wird: die Hundesteuer. In Deutschland hat die Hundesteuer eine lange Tradition und ist ein wichtiger Aspekt der Hundehaltung, den jeder Hundebesitzer kennen sollte. In diesem Artikel klären wir alle wichtigen Fragen rund um dieses Thema. Du erfährst, wer die Hundesteuer zahlen muss, wie sie berechnet wird und wer eventuell von ihr befreit werden kann. So bist du bestens informiert und vermeidest unangenehme Überraschungen.
Was ist die Hundesteuer?
Die Hundesteuer gehört zu den Gemeindesteuern, womit die Hundehaltung besteuert wird. Wie jede andere Steuer auch, handelt es sich dabei um eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die für keine bestimmte Leistung verwandt werden muss (beispielsweise das Reinigen der Gehwege von Hundekot). Die Hundesteuer kann somit zur Finanzierung kommunaler Aufgaben mitverwandt werden.
Warum zahlt man Hundesteuer?
Damit wird die Haltung von Hunden besteuert. Dieses Einkommen steht der Gemeinde zu, in der der Hund gehalten wird. Sie wurde vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts als seuchenpolizeiliche Maßnahme eingeführt, wodurch speziell die Tollwutgefahr und die Anzahl der Hunde verringert werden sollen. In vielen europäischen Ländern ist diese Steuer inzwischen wieder abgeschafft worden.
Wer muss Hundesteuer zahlen?
Fast überall in Deutschland müssen Hundebesitzer für Ihre Vierbeiner Steuern bezahlen. Keine oder weniger Hundesteuer zahlen nur Personen, die die Hunde für ihren Beruf (Schäfer, Hundeführer etc.), für ihr Gewerbe (Hundezüchter) oder für ihr Leben (Blindenhund) benötigen.
Für Bürgergeld-Empfänger gibt es keine Steuerbefreiung und die Kosten werden nicht vom Jobcenter übernommen.
Wie wird die Hundesteuer berechnet?
Fast jede deutsche Stadt oder Gemeinde erhebt von den Hundehaltern eine Hundesteuer, die jährlich pro gehaltenem Hund zu bezahlen ist. Dabei kann jede Kommune selbst entscheiden, wie viel Hundesteuer ihre Bürger jeweils zu entrichten haben.
Einige wenige deutsche Gemeinden haben auch beschlossen, ganz auf eine Hundesteuer zu verzichten. In speziellen Satzungen ist deren jeweilige Höhe festgelegt und eventuelle Befreiungsmöglichkeiten davon.
In einigen Gemeinden oder Städten muss dabei ab dem zweiten oder dritten Hund ein erhöhter Steuersatz bezahlt werden. Für die Haltung von Hunden gibt es demnach keinen Mengenrabatt.
Manche Kommunen verlangen für sogenannte Kampf- oder Listenhunde einen erhöhten Steuersatz, weil man unterstellt, dass von diesen Tieren eine erhöhte Gefahr für Mitbürger und Kinder ausgeht. Mit einer erhöhten Hundesteuer versucht man die Haltung dieser Vierbeiner unattraktiver zu machen.
Diese erhöhte Besteuerung hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2000 als zulässig erachtet. Zu den sogenannten Kampfhunden werden beispielsweise Bullterrier, American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Tosa-Inu und Bandog gerechnet.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Diese Steuer ist in kleinen Gemeinden meist billiger als in Großstädten. Wie wir bereits erfahren haben, legt jede Gemeinde die Höhe der Hundesteuer dabei selbst fest.
In ländlichen Gegenden kann diese Steuer zwischen 5 und 40 Euro kosten, in der Stadt bereits zwischen 65 und 186 Euro. Da es allein etwa 11.000 Gemeinden in Deutschland gibt, können diese hier nicht einzeln aufgeführt werden.
Man sollte diese am besten vor der Anschaffung eines oder mehrerer Hunde im Rathaus erfragen, damit man nicht plötzlich vor unerwarteten Kosten steht. Doch um ein Beipiel zu nennen, haben wir mal die Stadt München herangezogen.
Die Hundesteuer in München: Hier zahlen Hundebesitzer momentan 100 Euro pro Hund und Jahr und für jeden weiteren Hund jeweils nochmals 100 Euro. Gehört jedoch einer der Hunde der sogenannten Kategorie Kampfhunde an, so sind für diesen satte 800 Euro jährlich zu berappen.
Da muss schon mancher darüber nachdenken, ob er sich diesen Hund leisten kann und will. Schließlich fallen ja auch noch diverse andere Kosten für Hunde an.
Wofür verwendet die Kommune die Hundesteuer?
Mit den Einnahmen aus der Hundesteuer finanzieren die Kommunen unter anderem die Beseitigung von Hundekot sowie den Ausbau oder die Einrichtung von Hundespielwiesen.
Insgesamt ist die Hundesteuer jedoch eine willkommene Mehreinnahme für die Kommunen, die selbst entscheiden können, wofür das Geld genutzt wird. Das an die Kommunen abgeführte Geld kann demnach auch für Gehwege oder Kinderspielplätze verwendet werden.
Hundesteuer: so meldest du Deinen Hund an
Um die Hundesteuer zu entrichten, muss der Vierbeiner in der Gemeinde angemeldet werden. Das kann persönlich im Rathaus erledigt werden, mancherorts aber auch online. Wer eine Vollmacht erstellt, kann das sogar von einer dritten Person erledigen lassen.
Die Anmeldung hat für jeden Hund, der älter als drei Monate ist, zu erfolgen, und muss innerhalb eines Monats gemacht werden, nachdem der Hund in den Haushalt eingezogen ist. Bei der Anmeldung des Tieres ist dessen Rasse, Alter und die eventuellen Vorbesitzer anzugeben.
Nach erfolgter Anmeldung erhält der Hundebesitzer seinen Steuerbescheid und die Hundemarke. Die Hundemarke ist dem Tier so anzulegen (am besten am Halsband befestigen), dass diese jederzeit sichtbar ist. Damit kann der Hund immer ganz einfach identifiziert werden.
In manchen Bundesländern wie Hamburg und Niedersachsen ist zusätzlich die Anmeldung in einem Hunderegister verpflichtend. Diese ist gleichzeitig eine Anmeldung zur Hundesteuer. Dafür muss der Hund einen implantierten Mikrochip und eine Haftpflichtversicherung haben.
Ordnungswidrigkeit
Wer seinen Hund nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann außerdem wegen Steuerhinterziehung belangt werden. Die Strafen hierfür sind teilweise sehr hoch.
Wer die Hundesteuer nicht bezahlt, begeht ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Nachzahlungsaufforderung geahndet wird.
Wie meldet man den Hund von der Hundesteuer ab?
Befindet sich der Hund nicht mehr im eigenen Besitz, ist dieser verstorben oder zieht man in eine andere Gemeinde (in der neuen Gemeinde, muss dieser dann wieder angemeldet werden), so muss der Hund abgemeldet werden.
Für diese Hundesteuerabmeldung hat man zwei Wochen Zeit. Wird diese Frist verpasst, dann ist die Hundesteuer noch für einen ganzen Monat weiter zu bezahlen.
Abmelden kann man den Hund dort, wo man diesen angemeldet hat. Allgemein ist es das zuständige Ordnungsamt der Gemeinde beziehungsweise das Steuer- und Stadtkassenamt.
Von der Hundesteuer befreit werden
Für private Hundehalter ist die Hundesteuer nicht steuerlich absetzbar. Nur Menschen mit einer Behinderung können unter Umständen einen Hund bei der Steuer mit angeben. Informiere dich am besten in deiner Gemeinde oder Verwaltung vor Ort.
Auch dafür gibt es keine einheitliche Regelung. In der nächsten Gemeinde kann das schon vollkommen anders geregelt sein. Allgemein gibt es jedoch eine Befreiung von der Hundesteuer für:
Rettungshunde
Lawinenspürhunde
Wasserrettungshunde
Blindenführhunde
Signalhunde
Wachhunde
Therapiehunde
Für die Steuerbefreiung reicht allgemein die Vorlage des Behindertenausweises. Manche Gemeinden erteilen für diese Tiere allerdings auch nur eine Steuervergünstigung.
Auch für Minihunde ist die Hundesteuer zu zahlen
So meinen immer mal wieder Hundebesitze, dass für solche Winzlinge wie Chihuahuas keine Steuer zu zahlen ist. Aber diese gelten gleichwohl als Hunde, für die eine Hundesteuer zu zahlen ist.
Warum Hundesteuer, aber keine Katzensteuer?
Du fragst dich vielleicht, warum für Hunde eine Steuer fällig wird, während Katzenhalter davon verschont bleiben. Die Gründe sind vielfältig und reichen von historischen Überlegungen bis hin zu praktischen Aspekten. Historisch gesehen wurden Hunde oft als Luxus angesehen und unterlagen deshalb einer Besteuerung, während Katzen als nützliche Schädlingsbekämpfer galten.
Die Hundesteuer hilft den Gemeinden dabei, ein Register der Hunde zu führen, was bei Katzen weniger notwendig ist. Obwohl es immer wieder Diskussionen über die Einführung einer Katzensteuer gibt, hat sich diese in der Praxis bis heute nicht durchgesetzt. Vermutlich gibt es auch einfach schon viel zu viele Katzen, von denen auch viele wild leben. Eine Katzensteuer einzuführen wäre vermutlich auch sehr teuer und aufwändig, weshalb davon meist abstand genommen wird.
Die Gesamtkosten der Hundehaltung: Mehr als nur Steuern
Während die Hundesteuer eine feststehende jährliche Ausgabe ist, die jeder Hundehalter einkalkulieren sollte, gibt es natürlich weitere Kosten, die das Leben mit einem Vierbeiner mit sich bringt. Neben Tierarztkosten und eventuellen Versicherungen ist vor allem die Ernährung des Hundes ein nicht zu unterschätzender Posten. Qualitativ hochwertiges Hundefutter und spezielle Kauartikel können nicht nur zur Gesundheit und zum Wohlbefinden deines Hundes beitragen, sondern auch die Kosten für den Tierarzt langfristig reduzieren. Daher lohnt es sich, auch in diese Aspekte der Hundehaltung zu investieren.
Fazit
Wie wir gelernt haben, kommen die meisten von uns nicht um die Hundesteuer herum. Doch auch wenn sie für manche nicht nachvollziehbar ist und für Ärger sorgt, so helfen die daraus entstehenden Einnahmen immerhin der Allgemeinheit – und so auch uns Hundefreunden! Die Hundesteuer nicht zu bezahlen kann sehr teuer werden und weil Steuerhinterziehung eine Straftat ist, kommen unter Umständen noch viel härtere Strafen als nur Geldbußen hinzu. Informiere dich am besten in deiner Stadt oder Ortschaft noch einmal genau über lokal geltende Vorschriften!
Beitrag von unserem Contentpartner welpenblicke.de